Jahresabschluss

Wir erstellen für Ihre Apotheke oder andere Heilbetriebe Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht (E-Bilanzen nach neuesten gesetzlichen Anforderungen) mit Plausibilitätsprüfungen. Übrigens: Wir machen das auch ohne Ihre Finanzbuchhaltung bearbeitet zu haben.

Auf Ihren Wunsch hin veröffentlichen wir selbstverständlich diese Rechenwerke bei den zuständigen Stellen, z.B. dem elektronischen Bundesanzeiger.

Alle Bearbeitungen in diesem Tätigkeitsfeld erfolgen durch uns mit gestalterischen und bilanzpolitischen Überlegungen.

Selbstverständlich erstellen wir auch Einnahme-/Überschussrechnungen für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufler.